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   BGH, 18.01.1955 - 2 StR 365/54   

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BGH, 18.01.1955 - 2 StR 365/54 (https://dejure.org/1955,1515)
BGH, Entscheidung vom 18.01.1955 - 2 StR 365/54 (https://dejure.org/1955,1515)
BGH, Entscheidung vom 18. Januar 1955 - 2 StR 365/54 (https://dejure.org/1955,1515)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 03.07.1951 - 2 StR 213/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.01.1955 - 2 StR 365/54
    Wenn in fortgesetzter Handlung zunächst der Tatbestand des § 175 a Abs. 1 Nr. 3 und durch spätere Einzelakte nur noch der des § 175 verwirklicht wird, bestimmt ausschliesslich die erstere Vorschrift den rechtlichen Charakter der Handlung (Urteil des Senatsvom 3. Juli 1951 - 2 StR 213/51).
  • BGH, 27.11.1959 - 4 StR 394/59

    Aufrechterhaltung der Feststellungen bei Teilaufhebung

    Das gilt auch von einer geschlechtlichen Triebhaftigkeit, die - bei normaler Richtung - derart stark ausgeprägt ist, daß ihr der Träger selbst bei Aufbietung aller ihm eigenen Willenskräfte nicht ausreichend zu widerstehen vermag, oder die infolge ihrer Naturwidrigkeit den Träger in seiner gesamten inneren Grundhaltung und damit im Wesen seiner Persönlichkeit so verändert, daß er zur Bekämpfung des Triebs nicht die erforderlichen Hemmungen aufbringt, selbst wenn der naturwidrige Trieb nur von durchschnittlicher Stärke ist (u.a. BGH 2 StR 365/54 vom 18. Januar 1955, 1 StR 546/55 vom 10. Januar 1956, 1 StR 529/55 vom 28. Februar 1956, 1 StR 72/56 vom 27. April 1956, 1 StR 288/56 vom 28. September 1956, 1 StR 482/55 vom 2. Dezember 1956).
  • BGH, 10.01.1956 - 1 StR 546/55

    Rechtsmittel

    Das gilt auch von einer geschlechtlichen Triebhaftigkeit, wenn sie derart stark ausgeprägt ist, daß ihr Träger der Versuchung zur Unzucht selbst bei Aufbietung aller ihm eigenen Willenskräfte nicht ausreichend zu widerstehen vermag, oder wenn sie infolge ihrer naturwidrigen Richtung den Träger in seiner gesamten inneren Grundhaltung und damit im Wesen seiner Persönlichkeit so verändert, daß er zur Bekämpfung des Triebe nicht die erforderlichen Hemmungen aufbringt, selbst wenn der Trieb nur von durchschnittlicher Stärke ist (vgl. BGH 1 StR 482/55vom 2. Dezember 1955, 2 StR 365/54 vom 18. Januar 1955; vgl. auch BGH NJW 1955, 1726 Nr. 19).

    Diese Besonderheiten in der Person des Angeklagten und in der Art seiner Unzuchtshandlungen machten die ausdrückliche Erörterung der Frage notwendig, ob der Beschwerdeführer zur Tatzeit nicht an einer krankhaften Störung des Willens- oder Trieblebens in dem oben erörterten Sinne gelitten hat, insbesondere ob er infolge einer mit seinen Trieb verbundenen Persönlichkeitsentartung noch hinreichend imstande war, gegen seine, naturwidrige Veranlagung anzukämpfen (vgl. BGH 2 StR 365/54 vom 18. Januar 1955).

  • BGH, 02.12.1955 - 1 StR 482/55

    Rechtsmittel

    Das gilt auch von einer gleichgeschlechtlichen Triebhaftigkeit, wenn sie derart stark ausgeprägt ist, daß ihr Träger der Versuchung zur Unzucht selbst bei Aufbietung aller ihm eigenen Willenskräfte nicht ausreichend zu widerstehen vermag, aber auch dann, wenn sie infolge ihrer naturwidrigen Sichtung den Träger in seiner gesamten inneren Grundhaltung und damit im Wesen seiner Persönlichkeit so verändert, daß er zur Bekämpfung des abartigen Triebes nicht die erforderlichen Hemmungen aufbringt, selbst wenn der Trieb nur von normaler Stärke ist (BGH 2 StR 365/54 vom 18. Januar 1955; vgl. auch BGH 1 StR 69/55 vom 27. Juni 1955 in NJW 1955, 1726 Nr. 19).

    Das Landgericht hat daher die Prüfung nachzuholen, ob das ungenügende Ankämpfen des Angeklagten gegen seine widernatürliche Veranlagung nicht eben auf einer durch die gleichgeschlechtliche Triebhaftigkeit bedingten schweren wesensmässigen Abartigkeit, die als solche nicht vorwerfbar ist, beruht (BGH 2 StR 365/54 vom 18. Januar 1955).

  • BGH, 27.07.1955 - 2 StR 215/55

    Rechtsmittel

    Es muß sich also nicht notwendig um eine Störung der Denktätigkeit handeln (vgl RG DR 1939, 1066 Nr. 2; RGSt 73, 121; BGH Urteile 2 StR 365/54 vom 18. Januar 1955 und 1 StR 475/54 vom 8. Februar 1955).
  • BGH, 24.03.1955 - 4 StR 584/54

    Rechtsmittel

    Sie hat nicht verkannt, dass auch abartige, geschlechtliche Triebhaftigkeit auf einer krankhaften Störung der Geistestätigkeit im Sinne dieser Vorschrift beruhen kann (RGSt 73, 121, 122; BGH 2 StR 365/54 vom 18. Januar 1955 im Fall eines sogenannten Struktur-Homosexuellen; 1 StR 475/54 vom 8. Februar 1955; im Grundsatz a.M. Langelüddeke, Gerichtliche Psychiatrie S 239; Esser, Abwege des Menschen S 222).
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